Finanzielle Stärkung der Kommunen in NRW

<img style=”align:left;display:absolute;” src=”http://gymnasium-blomberg.de/wiki/uploads/Archivtexte/StartSeite/KoaVertr1.jpg”alt=”Im HVG”>Einen breiten Raum in den NRW-Koaltionsvereinbarungen nehmen die Absichtserklärungen zur Stärkung der Kommunen ein. An erster Stelle steht dabei die Verbesserung der finanziellen Grundlagen. Für problembeladene Städte und Gemeinden, die dadurch zwangsläufig überschuldet sind, wird es eine Konsolidierungshilfe geben, deren jährliche Kosten das Land übernimmt. Gemeint ist die vorübergehendfe Auslagerung von Schulden, damit die Kommunen wieder handlungsfähig werden und die Lebensqualität nicht ständig weiter absinkt.

Die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer soll verbreitert werden, der Anteil an der Grunderwerbssteuer soll vom Land an die Kommunen zurückgegeben werden, der Zugang zu Förderprogrammen von Bund und EU soll unterstützt werden und es soll im Bundesrat dafür gesorgt werden, dass durch Bundesgesetze nicht ständig weitere Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden.

Für viele Städte – so auch für Lemgo – ist es wichtig, dass die Einschränkungen für die wirtschaftliche Tätigkeit von Stadtwerken nach dem FDP-Motto “Privat vor Staat” wieder gelockert werden.

Mehr Mitbestimmung ist auch in diesem Bereich vorgesehen. Es soll künftig einen Kommunalrat geben, “dem kommunale Mandatsträger, Hauptverwaltungsbeamte und die kommunalen Spitzenverbände angehören. Beratend gehören Mitglieder des Landtages dem Gremium an. Dieser Kommunalrat soll bei allen wesentlichen Gesetzesvorhaben und Verordnungen mitwirken, die die Kommunen betreffen.”

Der Ausbau der demokratischen Beteilgungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger ist eine weitere rot-grüne Zielsetzung. Dies erläutern wir in einem der Folgeartikel.